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Neuigkeiten und aktuelle Mitteilungen im digitalen woopla Tagebuch.

Freitag, 28. Oktober 2011

Kostenlose Warteschleife (Update)

Mitteilung verfasst vom woopla Blogteam
Die Verabschiedung des viel diskutierten Gesetzes zur kostenlosen Warteschleife wird voraussichtlich bis Ende des Jahres 2011 erfolgen. An dieser Stelle stellen wir Ihnen gerne Informationen zu den geplanten Vorgaben bereit. Gleichsam prüfen wir auf Anfrage Ihre individuelle Hotline und bieten Ihnen Lösungsvorschläge bzw. Alternativen an, um Ihre Hotline in Zukunft gesetzeskonform zu schalten.

Insbesondere für Phase 1 bieten wir bereits jetzt eine entsprechende Lösung.

Betroffene Rufnummerngassen:
Die vom Gesetzgeber angestrebte Regelung zur kostenlosen Warteschleife erstreckt sich grundsätzlich auf ALLE Rufnummerngassen.

Ausnahmen:
Für folgende Ausnahmen müssen keine kostenlosen Warteschleifen realisiert werden:

0800-Rufnummern
Mobilfunkrufnummern
Festnetzrufnummern
Festpreis-Rufnummern, z.B. Festnetzanrufe zu 01802 und 01804
Anrufe aus dem Ausland

Alle anderen Gassen mit linearen Tarifen, also z.B. die Gasse 0900 mit Minutentarif bzw. die Gassen 01801, 01803 und 01805, sind von dem Gesetz betroffen.


PHASE 1:
Für Phase 1, die 3 Monate NACH VERABSCHIEDUNG des Gesetzes in Kraft tritt (vermutlich also in Q1/2012), sind folgende Vorgaben definiert:

  • Warteschleifen zu Beginn der Verbindung müssen für wenigstens zwei Minuten kostenlos sein. Die Kostenfreiheit endet aber spätestens mit Bearbeitung des Anliegens des Anrufers, auch wenn diese vor Ablauf von zwei Minuten erfolgt.

  • Treten Warteschleifen im weiteren Verlauf der Verbindung auf – z.B. zwischen einem Sprachdialog und der Verbindung zu einem Agenten oder bei der Weitervermittlung zwischen zwei Agenten – dürfen diese Wartezeiten kostenpflichtig sein.

  • Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben droht dem Contact-Center-Betreiber ein Bußgeld von bis zu 100.000 €.


PHASE 2:
Für Phase 2, die nach weiteren 9 Monaten (12 Monate NACH VERABSCHIEDUNG des Gesetzes) wirksam wird, gilt folgendes:

  • Warteschleifen müssen zu jedem Zeitpunkt des Gesprächs in voller Länge kostenlos sein.

  • Beim Einsatz der Warteschleife muss der Anrufer darüber informiert werden, ob die Warteschleife kostenlos ist oder ob die Verbindung zu einem Festpreis abgerechnet wird. Auch die voraussichtliche Dauer der Wartezeit ist anzusagen.

  • Bei Verstößen droht dem Contact-Center-Betreiber ein Bußgeld von bis zu 100.000,- €.

  • Zusätzlich entfällt die Entgeltzahlungspflicht des Anrufers für den gesamten Anruf.


Update 28.10.2011:
Die Bagatellregelung, wonach Verbindungsabschnitte von maximal 30 Sekunden weiterhin kostenpflichtig sein dürfen, wird nicht in das Gesetz aufgenommen. Gleichfalls bleiben die notwendigen Ansagen zur Warteschleifendauer und zur Kostenfreiheit bestehen.


Über woopla:
Die woopla GmbH ist auf interaktive Sprachapplikationen im PSTN- und NGN-Umfeld spezialisiert und entwickelt darüber hinaus Webdienste und SMS- bzw. MMS-Lösungen. woopla wickelt Dienste im Kundenauftrag ab, betreibt aber auch eigene Applikationen am Markt, die direkt den Consumerbereich ansprechen.

Die woopla Plattform besitzt neben klassischer ISDN-Anbindung auch volle SIP-Konnektivität und lässt sich dadurch an weltweite PSTN- und NGN-Netze anschalten. Durch die besondere Architektur der Plattform lässt sich diese dynamisch auf mehrere 1000 Leitungen aufstocken und parallel von verschiedenen, global agierenden Netzbetreibern bedienen.

woopla GmbH
im Technologiezentrum für Duisburg
Bismarckstr. 142a | 47057 Duisburg
Telefon: +49 203 4518 2820
Telefax: +49 203 4518 2829
Web: http://woop.la
Mail: info@woop.la

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